Messung der persönlichen Exposition durch Ganzkörpervibration
Die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Vibrationen legt die Mindestbedingungen fest, die zu erfüllen sind, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geschützt sind, die durch die Einwirkung mechanischer Schwingungen entstehen können. Unter Ganzkörpervibration versteht die Verordnung mechanische Vibrationen, die bei Übertragung auf den ganzen Körper erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit des Arbeiters darstellen und insbesondere im Lendenbereich und der Wirbelsäule Beschwerden und Traumata verursachen.Gemäß dieser Verordnung lauten Expositionsgrenzwerte und Expositionsauslösewerte wie folgt:
• Für Ganzkörpervibrationen,
o Tagesgrenzwert für eine achtstündige Arbeitszeit: 1,15 m/s2.
o Tagesauslösewert für acht Stunden Arbeit: 0,5 m/s2.
Wie man sieht, hielt die Verordnung die Ganzkörper-Vibrationswerte niedriger als die Hand-Arm-Vibrationswerte. In der Verordnung basieren zwei Werte auf der Mitarbeiterexposition: Expositionsauslösewert und Expositionsgrenzwert. Der Expositionsauslösewert ist ein Wert, dessen Überschreitung erfordert, dass die Risiken, die durch diese Schwingungen entstehen, vom Mitarbeiter beherrscht werden. Der Expositionsgrenzwert ist ein Wert, dem Mitarbeiter oberhalb dieses Wertes keinen Vibrationen ausgesetzt werden sollten.
Um das Ausmaß der mechanischen Vibrationen zu bestimmen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine Risikobewertungsstudie am Arbeitsplatz durchzuführen und anhand der Ergebnisse persönliche Expositionsmessungen der Ganzkörpervibrationen durchführen zu lassen. Diese Messungen werden gemäß der Verordnung über Laboratorien zur Durchführung arbeitshygienischer Messungen, Prüfungen und Analysen durchgeführt. Messungen der Ganzkörper-Vibrationsbelastung der Mitarbeiter werden im Anhang der Verordnung mit dem Titel Ganzkörpervibration erläutert.
Dementsprechend werden folgende Standards bei der Expositionsabschätzung berücksichtigt:
• TS EN 1032+A1:2011 Prüfung von beweglichen Maschinen zur Bestimmung mechanischer Schwingungen – Schwingungsemissionswert
• TS ISO 2631-1 Mechanische Schwingungen und Stöße – Bewertung der Ganzkörper-Schwingungsbelastung – Teil 1: Allgemeine Regeln