Messung der persönlichen Exposition durch Hand-Arm-Vibrationen
Die Verordnung zum Schutz vor vibrationsbedingten Risiken gibt die Mindestbedingungen an, die zu erfüllen sind, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geschützt sind, die durch die Einwirkung mechanischer Vibrationen entstehen können.Unter Hand-Arm-Vibrationen in dieser gesetzlichen Vorschrift werden mechanische Schwingungen verstanden, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Arbeitnehmers ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers darstellen und insbesondere Knochen-, Gelenk-, Venen-, Nerven- u Muskelerkrankungen.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung lauten Expositionsgrenzwerte und Expositionsauslösewerte wie folgt:
• Für Hand-Arm-Vibration,
Täglicher Expositionsgrenzwert für acht Stunden Arbeit: 5 m/s2.
Tagesauslösewert für acht Stunden Arbeit: 2,5 m/s2.
• Für Ganzkörpervibrationen,
Tagesgrenzwert für eine achtstündige Arbeitszeit: 1,15 m/s2.
Tagesauslösewert für acht Stunden Arbeit: 0,5 m/s2.
Wie man sieht, hat die Verordnung die Hand-Arm-Vibrationswerte höher gehalten als die Ganzkörper-Vibrationswerte. Wenn darauf geachtet wird, werden in der Verordnung zwei Werte in Bezug auf die Mitarbeiterexposition genannt: Expositionsauslösewert und Expositionsgrenzwert.
• Der Expositionsauslösewert ist der Wert, bei dessen Überschreitung Arbeiter diesen Vibrationen ausgesetzt werden und der unter Kontrolle gehalten werden sollte.
• Der Expositionsgrenzwert ist der Wert, bei dem Beschäftigte unter keinen Umständen einer über diesem Wert liegenden Vibration ausgesetzt werden sollten.
In Betrieben, in denen Arbeitnehmer aufgrund ihres Tätigkeitsbereichs mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Risikobewertungsstudie durchzuführen, um das Ausmaß dieser Exposition zu bestimmen. Dazu sollten Hand-Arm-Schwingungsbelastungsmessungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Diese Messungen werden gemäß der Verordnung über Laboratorien zur Durchführung arbeitshygienischer Messungen, Prüfungen und Analysen durchgeführt. Messungen der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Hand-Arm-Vibrationen werden im Anhang der Verordnung mit dem Titel Hand-Arm-Vibrationen (Anhang 1) erläutert.
Dementsprechend werden bei der Expositionsbeurteilung folgende Standards berücksichtigt:
• TS EN ISO 5349-1 Mechanische Schwingungen – Messung und Bewertung der manuell übertragenen Schwingungsbelastung von Personen – Teil 1: Allgemeine Regeln
• TS EN ISO 5349-2 Mechanische Vibration – Messung und Bewertung der Hand-zu-Körper-Vibrationsbelastung von Personen – Teil 2: Praktischer Leitfaden für die Durchführung von Messungen am Arbeitsplatz