GVO-Lebensmitteltests
Heutzutage werden Lebensmittel, die unter Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO) hergestellt werden, zunehmend als weltweite Nahrungsquelle beworben. Die Kommission der Europäischen Union schreibt vor, dass Lebensmittel, die unter Verwendung von GVO hergestellt wurden und nachweisbare Mengen an DNA oder Protein enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Die Bestimmung (qualitative Analyse) und die Messung (quantitative Analyse) der genetischen Veränderung sind notwendige Verfahren für Kennzeichnungsprozesse. Es ist unerlässlich für die Identifizierung, Messung und Überwachung von GVO in Lebensmitteln mit zuverlässigen, reproduzierbaren, genauen und empfindlichen Methoden.Nach der Definition von Holst-Jensen sind lebende Organismen wie Bakterien, Pflanzen und Tiere, deren genetische Zusammensetzung durch den Einsatz von Gentechnik verändert wurde, genetisch veränderte Organismen. Die Verwendung von GVO und ihren Produkten zu Lebensmittelzwecken ist im Rahmen des am 26.09.2010 in Kraft getretenen „Biosicherheitsgesetzes“ und der am das gleiche Datum.
Im Geltungsbereich des Biosicherheitsgesetzes;
- Das Inverkehrbringen von GVO und ihren Produkten ohne Genehmigung ist verboten.
- Die Verwendung von GVO und Produkten entgegen den Regeln des Ausschusses ist verboten.
- Der Anbau von GVO-Pflanzen und -Tieren ist verboten.
- Die Verwendung von GVO und ihren Produkten ist verboten, außer für den vom Vorstand festgelegten Zweck und Bereich im Rahmen des Inverkehrbringens.
- Die Verwendung von GVO und Produkten ist in Babynahrung und Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Folgenahrung sowie Ergänzungsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder verboten.
GVO-Suche in Lebens- und Futtermitteln wird mit DNA-basierten Methoden getestet. Diese Methoden sind; Es kann als GMO-Screening, GMO-Identifizierung, GMO-Quantifizierung aufgeführt werden.
Sie können das Labor für Lebensmittelanalyse Nanolab für GMO-Analysen in Lebensmitteln kontaktieren.